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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Geschäftsbedingungen des Holzhandels für Privatkunden Stand: 1. Januar 2006 1. Es ist gundsätzlich bar und ohne Abzug zu bezahlen, oder per Vorkasse oder Einzugsermächtigung. Frachtkosten werden pro Auftrag ermittelt. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante nächste verfügbare Abladestelle beim Kunden. Der Kunde ist für die Abladung selber zuständig. Unberechtigt in Anspruch genommene Rabatt können Aufrund von nicht eingehaltenen Zahlungsterminen des Kunden von Archeholz zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere für die Zahlungsart Vorkasse und die Zahlungsart Einzugsermächtigung. 2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen zu rügen, anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden; anderenfalls entfällt die Gewährleistung insoweit ebenfalls. 3. Die Bandbreite von natürlichen Farb- und Strukturunterschieden einer Holzart ist kein Reklamationsgrund. Fachgerechter Rat ist einzuholen. Hier veröffentlichte Fotos von Holzflächen sind natürlich nur ein Ausschnitt der großen möglichen Vielfalt von Naturholz, darüber kann kein Qualitätsvergleich abgeleitet werden. 4. Bei Produkthaftung, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nach dem Gesetz, und zwar insoweit ebenfalls für unsere Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Im übrigen leisten wir keinen Schadensersatz. Liefern wir nicht rechtzeitig, ist Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. 5. Wir informieren Sie hiermit, daß wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. 6. Das Gelieferte bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird es weiterverkauft oder weiterverarbeitet, so tritt der Käufer schon jetzt seine hierdurch entstandenen Forderungen und Rechte an uns ab. Übersicherungen geben wir frei. Bei Einbau, Verlegung oder Montage von Bauelementen gilt die ausliegende VOB. 7. Keine Garantie der Lieferbarkeit der angegebenen Abmessungen und Mengen. Vom Gesamtverband Holzhandel (BD Holz-VDH) e.V., Wiesbaden, gem. § 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB beim Bundeskartellamt am 11. August 1998 angemeldet.
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